Der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten ist steuerlich voll abziehbar. Laut Bundesfinanzhof (BFH) unterfällt er nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte.
Nach § 15 Absatz 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich ein [mehr...]