Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem Steuerstrafverfahren entschieden. Insbesondere ging es bei dem Urteil um die Frage, wie mit einem Betrieb verfahren werden darf, bei dem die Berechnung der Besteuerungsgrundlage wegen einer unvollständigen und falschen Buchführung unmöglich ist. In einem solchen Fall sei die Schätzung der Grundlagen unter der Voraussetzung zulässig, so der BGH, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Deswegen ist es dem zuständigen Gericht erlaubt, die Besteuerungsgrundlagen mit den Richtwerten der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen pauschal zu schätzen. (BGH, 1 StR 265/18) – vom 10.07.2019